Fundsachen

Sie haben etwas im Bus vergessen oder verloren?

Fundsachen werden sechs Monate bei dem Unternehmen aufbewahrt, in deren Bus Sie es verloren oder vergessen haben. Kontaktdaten und Adressen der einzelnen Subunternehmer finden Sie hier.

Sollten die Fundsachen auch innerhalb dieser Frist durch den Besitzer nicht abgeholt werden, werden die Fundsachen entsorgt.

Prozedere:

Gemäß VBB-Tarifinformation §13 ist für Fundsachen eine Gebühr in Höhe von 5,00€ zu entrichten. Die entstehenden Versandkosten müssen vom Empfänger zusätzlich entrichtet werden.

Der Verlierer erhält von der ARGE prignitzbus bei gewünschter Zusendung der Fundsache eine Rechnung über das Entgelt und den Versand- und Portokosten. Erst nach der Begleichung des Rechnungsbetrages per Überweisung erfolgt die Aushändigung der Fundsache.

§13 aus den Beförderungsbestimmungen des VBB:

Fundsachen sind gemäß § 978 BGB unverzüglich beim Betriebspersonal abzuliefern. Eine Fundsache wird an den Verlierer durch das Verkehrsunternehmen, in dessen Betriebsmitteln oder -anlagen die Sache gefunden wurde, gegen Zahlung eines Entgeltes für die Aufbewahrung zurückgegeben. Im Falle des Fundsachenversandes kommen zu diesem Entgelt noch die Verpackungs- und Versandkosten hinzu. Sofortige Rückgabe an den Verlierer durch das Betriebspersonal ist zulässig, wenn er sich einwandfrei als Verlierer ausweisen kann. Der Verlierer hat den Empfang der Sache schriftlich zu bestätigen.

Eine Fundsache kann gegen schriftliche Vollmacht des Verlierers und unter Vorlage des Personaldokumentes des bevollmächtigten Empfangsberechtigten auch an einen Dritten ausgehändigt werden. Der Verlierer hat zur Wahrung der Ansprüche des Finders bei der Aushändigung des Fundgegenstandes in jedem Falle seine vollständige Adresse anzugeben und sich auszuweisen. Über Fundsachen, deren Aufbewahrung unzumutbar ist, kann das Verkehrsunternehmen frei verfügen.